Die Abrechnung von Gerichtsgutachten erfolgt nach dem JVEG.
Privat beauftragte Gutachten werden mit einem Stundensatz von 130 Euro zzgl. Mehrwertsteuer berechnet.
Zusätzliche Aufwendungen wie zum Beispiel Fahrtkosten, Parkgebühren, Hotelübernachtung, Laboruntersuchungen usw. werden gesondert berechnet.